AGB für Seminarveranstalter
Allgemeine Geschäftsbedingungen BIEK Seminarhotel GmbH & Co. KG für das B.I.E.K. Seminar-Gästehaus Odenwald in Hassenroth
GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und Tagungsräumen, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der BIEK Seminarhotel GmbH & Co. KG, nachfolgend Seminarhotel genannt.
Der Begriff Belegungsvertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Seminarhotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Seminarhotel und der Besteller im nachfolgend
Kunde genannt. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Seminarhotel zustande. Dem Seminarhotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Seminarhotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarhotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Seminarhotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Seminarhotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Seminarhotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Seminarhotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Seminarhotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Seminarhotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Seminarhotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Seminarhotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Seminarhotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Seminarhotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Seminarhotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Seminarhotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden
oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Seminarhotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Seminarhotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Seminarhotels aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES SEMINARHOTELS
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Seminarhotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Seminarhotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Seminarhotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Bildungshauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Seminarhotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt das Seminarhotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Seminarhotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Seminarhotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Seminarhotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
Gruppen / Tagungen
Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch das Seminarhotel je Person und Tag eine Entschädigung wie folgt gefordert:
Bis 8 Wochen vor Anreise: kostenfrei
Bis 30 Tage vor Seminarbeginn 30% aller gebuchten Leistungen
Bis 20 Tage vor Seminarbeginn 50% aller gebuchten Leistungen
Bis 14 Tage vor Seminarbeginn 70% aller gebuchten Leistungen
Ab dem gebuchten Anreisetag oder bei früherer Abreise 100% aller gebuchten Leistungen.
5 RÜCKTRITT DES SEMINARHOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Seminarhotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Seminarhotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Seminarhotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Seminarhotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Seminarhotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Seminarhotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- der Kunde fällige offene Forderungen nicht beglichen hat oder in der Vergangenheit vertragsbrüchig gewesen ist
- das Seminarhotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Seminarhotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Seminarhotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Seminarhotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.5 Das Seminarhotel hat das Recht, im Falle einer Pandemie behördlich angeordnete Maßnahmen und/oder Empfehlungen im Rahmen des Hausrechts umzusetzen. Dies berechtigt nicht zur kostenlosen Stornierung der Buchung, es sei denn, das Haus wird aufgrund behördlicher Verfügung geschlossen.
Das Seminarhotel ist berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn die Beherbergungsleistung aufgrund Verordnung, Allgemeinverfügung oder Verfügung der Landesregierung, eines Ministeriums oder einer anderen zuständigen Behörde zum Schutz vor dem Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV2 oder einer anderen erklärten Pandemie untersagt wird.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Seminarhotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Seminarhotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Seminarhotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
entstanden ist.
7 HAFTUNG DES SEMINARHOTELS
7.1 Das Seminarhotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarhotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Seminarhotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Seminarhotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Seminarhotels auftreten, wird das Seminarhotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Seminarhotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarungmit dem Seminarhotel. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Seminarhotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
7.3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Seminarhotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Seminarhotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SONSTIGES
8.1 Der Kunde hat sich notwendige behördliche Genehmigungen für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z.B. GEMA Gebühren,
hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Das Seminarhotel wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.
8.2 Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde erklärt sich insofern mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als dies für die Vertragsabwicklung und interne Verwaltungszwecke des Seminarhotels erforderlich ist.
8.3 Für die über den vom Seminarhotel zur Verfügung gestellten Internetzugang bzw. über WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich.
Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des vom Seminarhotel zur Verfügung gestellten Internetzugangs/WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
– das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das Internet nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
– keine File-sharing-Webseiten besuchen, insbesondere keine Musik- und/oder Film- Downloads über das Internet starten.
Der Kunde stellt das Seminarhotel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets oder auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er das Seminarhotel auf diesen Umstand hin.
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Ort des Seminarhotels, Hassenroth (Höchst/Odenwald). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Ort des Seminarhotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: November 2021