Corona Hinweis für das B.I.E.K Seminargästehaus
Update 17.11.2023
Auch wenn aktuell keine behördlichen Vorschriften in Hinblick Corona bestehen, erwarten wir von unseren Gästen, dass bei einer aktiv bestehenden Infektion durch eine ansteckende Krankheit wie Corona unser Haus nicht betreten wird. Wir behalten uns das Recht vor, bei Gästen mit entsprechenden Symptomen einen ensprechenden Test zu verlangen (der vor Ort durchgeführt werden kann) und bei positivem Befund den weiteren Aufenthalt zu untersagen.
Update 14.07.2022
Aktuell bestehen keine spezifischen Regeln mehr, die von der Behörde vorgegeben werden. Aufgrund der hohen Infektionsraten empfehlen wir jedoch allen unseren Gästen, vor der Anreise einen Corona Schnelltest zu machen.
Wir kontrollieren dies aktuell nicht, appellieren jedoch an Ihre Eigenverantwortung.
Es ist jedoch durchaus denkbar, dass bei weiterem Ansteigen der Infektionsraten im Herbst wieder die Tests verbindlich werden und auch Maskenpflicht vorgeschrieben wird.
Update 02.04.2022
Nachdem die offiziellen Einschränkungen der Corona Maßnahmen ab dem 1.4.22 entfallen sind, ist jedes Haus selbst gefordert, im Rahmen den Hausrechts die notwendigen Maßnahmen festzulegen.
Zur Sicherheit unserer Teilnehmer*innen und auch unserer Mitarbeiter*innen praktizieren wir daher weiterhin die “3G Regelung”, d.h. für den Zugang zu unserem Hause ist entweder der Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein tagesaktueller Corona Antigentest erforderlich.
Inwieweit weiterhin eine Maskenpflicht praktiziert werden soll liegt in der Entscheidung des jeweiligen Veranstalters.
Update 23.03.2022
Die 3G Regelung ist aktuell noch von der Hessischen Landesregierung für die Weiterbildungseinrichtungen und die Gastronomie verlängert worden. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich gegen Stornokosten bei einer Erkrankung abzusichern.
Update 22.2.2022:
Die 2G Regelung für Hotels und Gastronomiebetriebe ist jetzt aufgehoben. Gleiches gilt jetzt für die Übernachtung in unserem Haus.
Für Personen, die nicht als geimpft und genesen gelten, ist ein tagesaktueller Antigen Test von einer anerkannten Stelle bei der Anreise vorzulegen.
Die Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken bleibt bestehen.
Update 01.12.2021:
Aktuell gilt in unserem Haus das 2G Konzept. Das heißt es werden nur Personen aufgenommen, die geimpft oder genesen sind und dies mit der Corona App o.ä. nachweisen können. Weiterhin gelten die Hygiene Regeln auf Basis der RKI Empfehlungen.
Maskenpflicht besteht in allen Fällen, auch auf dem Platz.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website von Weiterbildung Hessen.
Stornobedingungen im Pandemie Fall:
Es gelten grundsätzlich unsere AGB’s und die darin enthaltenen Stornobedingungen. Verhinderungen aufgrund von Erkrankungen etc. können über eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden.
Sollte eine Verhinderung aufgrund einer behördlichen Verordnung vorliegen, die nicht in der Person des Vertragspartners begründet ist (wie z.B. fehlende Impfung oder fehlender Nachweis) und die nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden kann, ist eine kostenlose Stornierung möglich.
AGB’s
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen